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Wann
muss er ausgestellt werden?
Mit der EnEV
2014 kommen den Energieausweisen vor allem bei Verkauf oder Neuvermietung von
Wohnungen und Gebäuden größere Bedeutung zu. So ist spätestens bei der
Objektbesichtigung die Vorlage von Energieausweis
oder Energiepass Pflicht. Und bei Vertragsabschlüssen ist mit der neuen
Regelung den Käufern oder neuen Mietern ein Exemplar oder eine Kopie des
Ausweises auszuhändigen. Bislang genügte es, den Ausweis nur auf deren
Verlangen den Interessenten zugänglich zu machen. Eigentümergemeinschaften
haben die Pflicht, einzelnen Eigentümern bei Verkauf oder Vermietung ihrer
Wohnung einen Energieausweis rechtzeitig bereitzustellen sowie die Kosten dafür
zu übernehmen.
Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?
Energieausweise sind für Neubauten sowie für
Modernisierungen im Bestand seit 1.10.2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen
Empfehlungen für Modernisierung - bei Verkauf oder Neuvermietung
sind verpflichtend für:
Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965 seit 1. Juli 2008
Wohnbestand erbaut ab 1.01.1966 seit 1. Januar 2009
Nichtwohnbestand seit 1. Juli 2009.
Öffentliche Energieausweise als Aushang für große
Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche
und regem Publikumsverkehr sind seit 01.07.2009 verpflichtend .
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