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Förderung der Energieberatung durch BAFA
Die Energieberatung wird als so genannte Vor-Ort-Beratung“
vom BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird wie folgt
gefördert:
"Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in
Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro."
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