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Förderung der Energieberatung durch BAFA

Die Energieberatung wird als so genannte Vor-Ort-Beratung“ vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird wie folgt gefördert:

"Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro."

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