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Wann muss er ausgestellt werden?

Mit der EnEV 2014 kommen den Energieausweisen vor allem bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden größere Bedeutung zu. So ist spätestens bei der Objektbesichtigung die Vorlage von Energieausweis oder Energiepass Pflicht. Und bei Vertragsabschlüssen ist mit der neuen Regelung den Käufern oder neuen Mietern ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises auszuhändigen. Bislang genügte es, den Ausweis nur auf deren Verlangen den Interessenten zugänglich zu machen. Eigentümergemeinschaften haben die Pflicht, einzelnen Eigentümern bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Energieausweis rechtzeitig bereitzustellen sowie die Kosten dafür zu übernehmen.


Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?

Energieausweise sind für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand seit 1.10.2007 Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Empfehlungen für Modernisierung - bei Verkauf oder Neuvermietung sind verpflichtend für:

  • Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965 seit 1. Juli 2008

  • Wohnbestand erbaut ab 1.01.1966 seit 1. Januar 2009

  • Nichtwohnbestand seit 1. Juli 2009.
    Öffentliche Energieausweise als Aushang für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr sind  seit 01.07.2009 verpflichtend .
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